Transparenzgesetz

Die österreichische Initiative transparenzgesetz.at fordert einen freedom of information act, ein Informationsfreiheitsgesetz, das Politik und Verwaltung verpflichtet, alle die Bürger des Staates betreffenden Informationen allgemein zugänglich zu veröffentlichen: Ministerratsprotokolle, Finanzen von Bund, Ländern und Gemeinden, Planungsverfahren von Projekten, Auftragsvergaben etc. Jede Bürgerin und jeder Bürger soll ein verbrieftes Recht darauf haben, zu erfahren, wie Behörden und Verwaltung des Landes arbeiten, wo welche Entscheidungen getroffen werden und warum, welche Gelder wohin fließen und wer dafür verantwortlich zeichnet. Ein solches Gesetz würde die in Österreich grassierende Korruption eindämmen, denn unter den Augen einer interessierten Öffentlichkeit lassen sich schwarze Gelder deutlich schwerer verschieben, als es derzeit offensichtlich der Fall ist.

“Wenn die Grundlagen von Entscheidungen (etwa Planungen und Vergaben) für alle öffentlich zugänglich sind, werden Nebenabsprachen weniger wahrscheinlich, jedenfalls aber die Entscheidungsgrundlagen besser kontrollierbar: für Bürger, Medien und auch für andere staatlichen Behörden. Dies dient sowohl der demokratischen Kontrolle als auch der Korruptionsprävention”, so der Politologe Hubert Sickinger, einer der Initiatoren von transparenzgesetz.at.

Aber Österreich fehlt nicht nur ein Informationsfreiheitsgesetz, Österreich ist vielmehr einer der letzten demokratischen Staaten, in denen das Amtsgeheimnis in der Verfassung verankert ist. In Artikel 20, Absatz 3 heißt es dazu: „Alle mit Aufgaben der Bundes-, Landes- und Gemeindeverwaltung betrauten Organe sowie die Organe anderer Körperschaften des öffentlichen Rechts sind, soweit gesetzlich nicht anderes bestimmt ist, zur Verschwiegenheit über alle ihnen ausschließlich aus ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Tatsachen verpflichtet, deren Geheimhaltung im Interesse der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit, der umfassenden Landesverteidigung, der auswärtigen Beziehungen, im wirtschaftlichen Interesse einer Körperschaft des öffentlichen Rechts, zur Vorbereitung einer Entscheidung oder im überwiegenden Interesse der Parteien geboten ist (Amtsverschwiegenheit).“

In der Verfassung eines demokratischen Staates ist ein solcher Artikel vollkommen deplatziert, er passt eher zu einem absolutistischen Untertanenstaat. Vor diesem Hintergrund ist es begrüßenswert, dass, nach Staatssekretär Sebastian Kurz (ÖVP), mit Staatssekretär Josef Ostermayer (SPÖ) ein zweites Regierungsmitglied für ein Transparenzgesetz eintritt. In einem demokratischen Staat, in dem eine gewählte Regierung die Interessen der Bürger vertritt (und wohlgemerkt deren Geld verwaltet, und nicht etwa ihr eigenes!), sollte ein durchsetzbares Recht dieser Bürger auf umfassende Auskunft durch Politik und Verwaltung eine Selbstverständlichkeit sein. Der immer wieder beschworene mündige Bürger/die mündige Bürgerin kann seine/ihre (Wahl-)Entscheidungen nur dann bewusst treffen, wenn er/sie sich über die Belange des Staates informieren kann.

Ein Informationsfreiheitsgesetz würde auf der einen Seite Korruption und Verschwendung von Steuergeldern (ministerielle Hochglanzbroschüren, sinnlose Inserate in Boulevardmedien…) eindämmen, und auf der anderen Seite ein Bewusstsein dafür schaffen, dass staatliche Stellen mit den Steuergeldern der Menschen für diese Menschen arbeiten sollten.

Politiker und Beamte sind Angestellte der Bevölkerung, und in einer modernen Demokratie besteht diese nicht aus Untertanen, sondern aus mündigen Bürgern; und die Regierung ist nicht der Souverän, sondern nur die Vertretung des Souveräns!

Zur Petition Transparenzgesetz statt Amtsgeheimnis geht es hier.