Keine Frage, die rechtsextremen Ausländer- und Muslimhasser von Pro NRW sind ein ungustiöses Gesindel. In einem demokratischen Rechtsstaat gilt das Recht auf Meinungsäußerungsfreiheit allerdings für alle, ob uns deren Ansichten gefallen oder nicht. Eine Demokratie muss und kann das aushalten. Nur Aufrufe zu Gewalt, zu Straftaten oder Volksverhetzung, also alles, was andere in ihren menschenrechtlichen Freiheiten verletzt, sind von diesem Recht ausgenommen. Ein Innenminister sollte das wissen. Ralf Jäger, der Innenminister von NRW, weiß es offensichtlich nicht. Er will künftig Pro NRW das Zeigen der umstrittenen Karikatur des dänischen Zeichners Kurt Westergaard verbieten.
Diese Karikatur ist weder eine Volksverhetzung, noch ruft sie zu Gewalt auf – unabhängig davon, wer sie verbreitet oder öffentlich zeigt. Kurt Westergaard hat für sein standhaftes Eintreten für Meinungsfreiheit 2010 den Preis für die Freiheit und Zukunft der Medien erhalten. In ihrer Laudatio sagte Bundeskanzlerin Merkel: „Bei ihm geht es darum, ob er in einer westlichen Gesellschaft mit ihren Werten seine Mohammed-Karikaturen in einer Zeitung veröffentlichen darf, ja oder nein, egal ob wir seine Karikaturen geschmackvoll finden oder nicht, ob wir sie für nötig und hilfreich halten oder eben nicht. Darf er das? Ja, er darf.“
Ralf Jäger will Westergaards Karikatur verbieten lassen, um, wie er meint, Polizisten vor Gewalt zu schützen, die von Salafisten ausgeht, die die Spielregeln der Demokratie nicht respektieren, die Menschenrechte verachten und sich von einer Karikatur dermaßen provoziert fühlen, dass sie mit Steinen und Messern gegen Polizisten vorgehen und viele von ihnen verletzen. Die Karikatur Westergaards zu verbieten wäre ein Kniefall vor diesen Extremisten. Es wäre das falschest vorstellbare Signale, würde es doch zeigen, dass Gewalt und Terror zielführend sind. Sollten Salafisten demnächst gewaltsam gegen Kreuze, Frauen mit Miniröcken oder Geschäfte die Alkohol verkaufen vorgehen, was wird der Innenminister dann tun?
Es bleibt zu hoffen, dass dieser Angriff eines Innenministers auf das Recht auf Meinungsfreiheit vor keinem deutschen Gericht Bestand haben wird.