Auch irren Massenmördern gewährt eine moderne Justiz einen ordentlichen Prozess.
Die abstrusen Thesen Breiviks, etwa, dass seine Morde der „Selbstverteidigung der kulturellen Identität Europas“ dienten, sorgen für Diskussionen. Vor allem, wieso das Gericht jemanden, der offenkundig sehr irr oder sehr bösartig oder beides ist, seine abnormen Gedanken an fünf Tagen verkünden lässt – zudem Breivik selbst das Gericht „Propagandachance“ genannt und seine Taten durch sein „Pamphlet“ bereits erklärt hat.
In einer fairen Justiz fußen Strafprozesse aber auf wohletablierten Maximen, etwa der des rechtlichen Gehörs: Jeder Angeklagte hat die uneingeschränkte Möglichkeit, sich zu rechtfertigen. Dass er, wie Breivik, im Vorverfahren alles zugab, ändert nichts, denn es gelten auch Maximen der Unmittelbarkeit und Mündlichkeit: Ein Urteil darf nur auf Beweisen fußen, die in der Hauptverhandlung sichtbar/hörbar vorkamen; Dokumente, etwa Polizeiprotokolle, müssen verlesen werden, Zeugen und Angeklagte erneut aussagen. Und laut Öffentlichkeitsprinzip müssen (fast alle) Verhandlungen von Zusehern im Saal verfolgt werden können; die Liveübertragung etwa per TV ist aber meist illegal – gerade mit dem Zweck, keine grenzenlose Propagandabühne zu schaffen.
Diese Grundsätze müssen, auch wenn es schwerfällt, von der Tat entkoppelt bleiben. Denn ab wann sollten sie nicht mehr gelten: ab drei Toten? Ab 30? Ab 77? Und unangenehme, ideologisch-politisch brisante bis kranke Rechtfertigungen, die vom „Kampf der Kulturen“ zehren, muss eine moderne Gesellschaft aushalten: Redeverbote sind etwas für mittelalterlich-autoritäre Regimes.
Dieser Artikel wurde zuerst abgedruckt in: Die Presse, 18. April 2012, S. 8 und im Internet unter: http://diepresse.com/home/meinung/kommentare/750146/Diese-Buehne-steht-ihm-zu