In den stets wiederkehrenden öffentlichen Kopftuch-Debatten argumentieren Vertreter und – besonders prominent – Vertreterinnen islamischer Glaubensverbände oftmals mit dem Selbstbestimmungsrecht und der Freiheit der Frauen: Das Tragen des Kopftuchs sei einzig und allein eine persönliche Entscheidung, in die den Kopftuchträgerinnen niemand dreinzureden habe. Nur stimmt das nicht so ganz, wenn es nach der Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich geht: Für die ist das Tragen des Kopftuchs nämlich keine Frage der Selbstbestimmung der Frauen, sondern nichts weniger als eine religiöse Pflicht.
Als die Regierung Ende Januar verkündete, ein Verbot des Gesichtsschleiers in der Öffentlichkeit beschließen zu wollen, sowie ein Neutralitätsgebot im öffentlichen Dienst, das es Richter/innen, Staatsanwält/innen und Polizist/innen verbietet, während ihres Dienstes sichtbare religiöse oder weltanschauliche Symbole zu tragen, gingen die Wogen in Teilen der muslimischen Community hoch. Am 4. Februar formierte sich eine Frauendemonstration gegen das als „Kopftuchverbot“ bezeichnete Gesetz. Unter dem Motto „#MuslimBanAustria – mein Körper mein Recht auf Selbstbestimmung“ zogen 2000-3000 Menschen vom Westbahnhof zum Minoritenplatz. Die Liste der Organisationen, die zu dieser Demonstration aufriefen, lässt indes an der Forderung nach weiblicher Selbstbestimmung zweifeln.