Ein Gastbeitrag von Nina Scholz
Der heute ergangene Bescheid des Leipziger Ordnungsamtes ist juristisch gesehen höchst bedenklich:
„Das Zeigen sogenannter Mohammed-Karikaturen sowie anderer den Islam oder andere Religionen beschimpfender oder böswillig verunglimpfender Plakate, Transparente, Banner oder anderer Kundgebungsmittel wird untersagt“
Man kann es durchaus für unangebracht halten, wenn ausgerechnet LEGIDA-Anhänger Karikaturen von Charlie Hebdo zeigen wollen und man kann gegen die Vereinnahmung der Morde von Paris für rechtspopulistische Forderungen protestieren, aber das Zeigen der Bilder per Verordnung zu verbieten, ist ein äußerst besorgniserregender Eingriff in die Meinungsfreiheit, abgesehen davon, dass die gewählte Formulierung die Karikaturen von Charlie Hebdo als „böswillig verunglimpfend“ etikettiert. Auch wenn diese nicht explizit erwähnt werden, ist es vollkommen klar, dass man das Zeigen der Charlie Hebdo Arbeiten befürchtet und das Verbot sich gegen diese richtet. So betreibt das Ordnungsamt auch die andernorts immer wieder zu beobachtende Schuldumkehr, die unterstellt, jene, die Karikaturen zeichnen oder zeigen, machten dies in böswilliger Absicht und seien für islamistische Gewalt verantwortlich oder Weiterlesen